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[ 01.04.2009 ]

Kurzarbeit NEU, Qualifizierung und Bildungskarenz PLUS

  1. IV-Einstiegspräsentation zu Konjunktur, aktuelle politische Forderungen und Übersicht möglicher Personalmaßnahmen, Mag. Irene Schulte
    Präsentation >>
  2. Konjunktureinschätzung von IV-Chefökonom Dr.Christian Helmenstein "Wirtschaftliche Zeitenwende. Konjunkturelle und strukturelle Perspektiven für Österreich"
    Kurzfassung >>
    Langfassung mit Diagnose und Diskussion wirtschaftspolitischer Optionsmöglichkeiten >>
  3. "Angebote für Unternehmen in schwierigen Zeiten" AMS-Präsentation zu Kurzarbeit NEU, Bildungskarenz plus und Altersteilzeit, Dr.Anton Költringer (stv.Geschäftsführer des AMS Salzburg)
    Präsentation >>
  4. Aktuelle Unterlagen zu Kurzarbeit NEU und Kurzarbeit mit Qualifizierung
    Seit wenigen Tagen gibt es die neuen Richtlinie und Mustervereinbarung zur Kurzarbeit sowie Kurzarbeit mit Qualifizierung. Damit sind nun alle Voraussetzungen für Kurzarbeit NEU und Kurzarbeit mit Qualifizierung vorhanden. Betriebe können nun auf diesen Grundlagen arbeiten und betriebsintern Vereinbarungen entwickeln, Vereinbarungen mit den KV-fähigen Körperschaften verhandeln und Anträge an das AMS stellen.
       I. Bundesrichtlinien für Kurzarbeit NEU >>
      II. AMS-Formular "Begehren um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe und/oder einer
          Qualifizierungsbeihilfe bei Kurzarbeit" >>

     III. Muster der Sozialpartnervereinbarung für Kurzarbeit und KUA mit Qualifizierung >>
     IV. AMS-Liste der Pauschalsätze für Kurzarbeits- und Qualifizierungsunterstützung >>
      V. Exemplarische Abrechnungsliste bei Kurzarbeit NEU >> 
     VI. AMS-Zusammenfassung und Erläuterung zur Kurzarbeit NEU und Kurzarbeit mit Qualifizierung >>
    VII. IV-Leitfaden zur Kurzarbeit NEU und Kurzarbeit mit Qualifizierung >> 

    Wenn Sie Kurzarbeit als Maßnahme für Ihren Betrieb ins Auge fassen, so setzen Sie sich bitte ehest in Verbindung mit: AMS Salzburg: Dr. Anton Költringer oder Claudia Sturm, Tel.0662-8883 WKS: Mag. Lorenz Huber (Abteilung Arbeitsrecht) Tel. 0662-8888
  5. Bildungskarenz PLUS des Landes Salzburg
    Die Bildungskarenz wurde nun auf betriebliche und berufliche Anforderungen ausgerichtet: Bis zu 30 Mitarbeiter (max. 50% der Belegschaft) können 3 bis 12 Monate eine Aus- oder Weiterbildung verfolgen. Der/die MitarbeiterIn bekommt das Weiterbildungsgeld des AMS und kann geringfügig beschäftigt bleiben. Die Bildungsmaßnahme wird mit dem Arbeitgeber, der die Hälfte der Kurskosten trägt, vereinbart. Das Land Salzburg übernimmt die zweite Hälfte der Ausbildungskosten. Einreichfrist läuft derzeit bis 31. Mai. 
     Infoblatt >>
    Antragsformular für Kurskostenförderung >>

    Bildungskarenz plus ist attraktiv für intensive Aus- und Weiterbildung. Wir möchten auf folgenden WK-Lehrgang zum Europäischen Energie Manager hinweisen. Im Rahmen des Lehrgangs kann ein Energieeffizienz-Check und Pilotprojekte für den Betrieb erarbeitet werden. Start ist der 23. April. Es gibt noch wenige Plätze.
    Das Programm >>
  6. Salzburger Sozialpartnervereinbarung vom 3.3.2009 Die Präsidenten von AK, IV, ÖBG und WKS vereinbarten, daß auf Antrag des Betriebes von Behaltefristen nach der Kurzarbeit abgesehen werden kann. Weiters soll es ein vereinfachtes Verfahren für Kurzarbeit bei Betrieben unter 20 Beschäftigten geben. Darüber hinaus wird die Einführung einer Teilzeit-Bildungskarenz gefordert.
    Die Vereinbarung >>
  7. Bundes-Konjunkturpaket II fördert Unternehmensinvestitionen mit Beschäftigungseffekt
    Um den Unternehmen eine gute (und bestmöglich „abgefederte") Basis für ihre Investitionsentscheidungen und die Umsetzung ihrer Vorhaben zu bieten und sie zur Umsetzung von „vorgezogenen" (antizyklischen) Vorhaben für die Zeit „nach der Krise" zu motivieren, sollen im Rahmen der Konjunkturpakete der Bundesregierung neben ERP-Krediten, Haftungsübernahmen, EFRE-Zuschüssen, auch die Zuschüsse im Rahmen der Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung offensiv und ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
    Das Bundes-Konjunkturpaket II >>




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